22. Januar 2021
Erneute Verlängerung des Lockdowns
Der bundesweiter Lockdown wurde erneute verlängert. Zwar sinken die Inzidenzzahlen, aber die Erkrankungen und vor allem die Zahl der Todesfälle sind immer noch hoch und lassen einen normalen Lebensablauf nicht zu.
Der Lockdown gilt zunächst bis zum 14. Februar 2021.
Bitte bleibt gesund und haltet uns weiterhin die Treue in diesen schweren Zeiten.
5. Januar 2021
Verlängerung des Lockdowns - neue Corona-Schutzverordnung ab 11. Januar
Die neue, ab dem 11.01.2021 gültige Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport.
Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist.
Bitte bleibt gesund und haltet uns weiterhin die Treue in diesen schweren Zeiten.
1. Januar 2021
Die Steuergrenze bei wirtschaftlicher Tätigkeit von Vereinen wurde angehoben
Die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder einer Gaststätte im Vereinsheim steigt von 35.000 Euro auf 45.000 Euro. Kleine Vereine, heißt es in der offiziellen Mitteilung, hätten immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlten. Deshalb sei diese Frist nun für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft worden.
In den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereines fließen z.B. alle Umsätze (brutto) aus dem Thekenbetrieb in beiden Vereinsheimen zusammengerechnet, Inserate in der Vereinszeitung oder Bandenwerbung auf dem Tennisplatz u.a..
1. Januar 2021
Für Übungsleiter wird Freibetrag erhöht
Die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer werden ab Januar 2021 angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt demnach von 2400 auf 3000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
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