Vorstand nach § 26 BGB
Jeder im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragene Verein muss einen Vorstand haben, der den Verein nach außen vertritt. Dies wird im § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Immer zwei dieser Vorstandsmitglieder haben das Recht, wirksame Rechtsgeschäfte für den Verein zu tätigen. In unserem Verein sind das der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, die 1. Kassiererin und der 1. Geschäftsführer.
1. Vorsitzender
Am 14. Juni 2019 wählte ihn die Jahreshauptversamm-lung des Vereines einstimimg zum neuen Vorsitzenden. Hans ist 1993 in den Verein eingetreten und hat sich in dieser Zeit vornehmlich der Kinder- und Jugendarbeit verschrieben. Zwischenzeitlich war er auch ehrenamtlich für die Gemeinschaft Essener Turnvereine tätig, dem Dachverband der über 16.000 Turnerinnen und Turner in Essen und er führte vor Jahren über lange Zeit den Verein für Kinder e.V..
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